Nachlassauflösung in Nürnberg – mit Ruhe, Sorgfalt und Festpreis
Ein Mensch fehlt, und zurück bleibt ein ganzes Leben in Schränken, Kellern und Schubladen. Wir lösen den Nachlass für Sie auf: Wir suchen Dokumente und Wertsachen heraus, rechnen Verwertbares an und übergeben die Räume besenrein – in Nürnberg und der gesamten Metropolregion.
- ✓ Sorgfältige Sichtung
- ✓ Wertanrechnung auf den Festpreis
- ✓ Für Erbengemeinschaften
Ein Nachlass ist mehr als ein voller Haushalt
Eine Nachlassauflösung ist die Auflösung des Haushalts eines verstorbenen Menschen im Auftrag der Erben: Sichtung, Verwertung, Entsorgung und die Übergabe der leeren Räume. Dabei geht es nicht nur ums Leerräumen. Zwischen Kleidung und Küchengeschirr liegen Kontoauszüge, Versicherungspolicen, vielleicht ein Testament, Familienfotos oder ein Umschlag mit Erspartem. Diese Dinge dürfen nicht im Container landen. Deshalb sichten wir jeden Raum, bevor etwas hinausgetragen wird.
Seit über 20 Jahren begleiten wir Familien in Nürnberg, Fürth und Erlangen durch diese Zeit. Wir wissen, dass viele Angehörige weit weg wohnen, wenig Zeit haben oder sich mit Geschwistern abstimmen müssen. Darauf stellen wir uns ein. Ist kein Todesfall der Anlass, sondern zum Beispiel ein Umzug ins Pflegeheim, lesen Sie mehr bei der Haushaltsauflösung.
- Sichtung vor der Räumung – Unterlagen und Wertsachen bekommen Sie zurück.
- Wertanrechnung – Verwertbares senkt den Preis, oft deutlich.
- Ein Ansprechpartner – für alle Erben, auch aus der Ferne.
- Komplett aus einer Hand – Wohnung, Haus, Keller, Garage, Gartenhaus.
- Diskret – neutrale Fahrzeuge, kein Aufsehen in der Nachbarschaft.
Nach dem Todesfall: was wann zu tun ist
Niemand muss in den ersten Tagen einen Haushalt ausräumen. Diese Reihenfolge hat sich für viele Familien bewährt.
- 1die ersten Tage
Wohnung sichern, nichts weggeben
Schlüssel an sich nehmen, Fenster schließen, Kühlschrank leeren, Post sammeln. Mehr ist jetzt nicht nötig – Bestattung und Abschied gehen vor.
- 2innerhalb von sechs Wochen
Über das Erbe entscheiden
In der Regel bleiben sechs Wochen, um ein Erbe auszuschlagen. Ist unklar, ob Schulden im Nachlass stecken, sollte bis dahin nichts verkauft oder entsorgt werden.
- 3innerhalb eines Monats
Mietvertrag kündigen
Erben haben ein Sonderkündigungsrecht: Wer es innerhalb eines Monats nutzt, nachdem er vom Tod erfahren hat, kündigt mit der gesetzlichen Frist von rund drei Monaten.
- 4wenn Sie bereit sind
Besichtigung und Festpreis
Wir sehen uns alles kostenlos an, nennen einen schriftlichen Festpreis und schätzen, was davon angerechnet werden kann.
- 5vor der Übergabe
Sichtung, Räumung, Übergabe
Wir sichten, packen Persönliches für Sie beiseite, räumen und übergeben besenrein – an Sie, den Vermieter oder den Käufer des Hauses.
Die Hinweise zu Fristen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel helfen Nachlassgericht, Notar oder Anwalt.
Was wir beim Räumen für Sie beiseitelegen
Bevor ein Schrank leer wird, schauen wir hinein. Alles aus diesen vier Bereichen bekommen Sie gesammelt zurück.
Dokumente
Testament, Sparbücher, Kontoauszüge, Versicherungen, Rentenbescheide, Grundbuch- und Fahrzeugpapiere.
Wertsachen
Schmuck, Uhren, Münzen, Bargeld – auch das, was in Büchern, Dosen oder Wäschefächern versteckt ist.
Erinnerungen
Fotoalben, Briefe, Urkunden, Orden, Kinderzeichnungen – Dinge ohne Geldwert, aber unersetzlich.
Daten & Geräte
Handy, Laptop, USB-Sticks und Passwortlisten. Sie enthalten oft Zugänge zu Konten und Verträgen.
Was nicht mehr gebraucht wird, vernichten wir datenschutzgerecht über unsere Aktenvernichtung.
Mehrere Erben, verschiedene Wohnorte – ein Ablauf
Häufig erben Geschwister gemeinsam, und jeder lebt in einer anderen Stadt. Damit niemand übergangen wird, besprechen wir die Auflösung mit einer Person, die von allen beauftragt ist, und halten uns an das, was die Erben gemeinsam festlegen.
Wertvollere Stücke fotografieren wir vorab, damit alle mitreden können, ohne anreisen zu müssen. Was jemand behalten möchte, packen wir getrennt und beschriftet ab – zur Abholung oder für den Transport zu ihm nach Hause.
- Ein Auftraggeber – mit Zustimmung oder Vollmacht der Miterben.
- Fotoliste – zur Abstimmung per E-Mail oder WhatsApp.
- Getrennt verpackt – beschriftete Kartons je Erbe.
- Lieferung – einzelne Möbel bringen wir mit unseren Transporten zu Ihnen.
- Nachvollziehbare Rechnung – mit Wertanrechnung, für die Nachlassabrechnung.
Was kostet eine Nachlassauflösung?
Der Preis hängt von Fläche, Menge, Stockwerk und Zugang ab. Eine komplett eingerichtete Wohnung liegt bei uns meist zwischen 28 und 40 € pro Quadratmeter – inklusive Sichtung, Abbau, Transport und Entsorgung. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich als Festpreis.
Die Kosten zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten: Sie werden aus dem Erbe beglichen und müssen nicht aus der eigenen Tasche kommen, solange der Nachlass reicht. Gerade in Haushalten älterer Menschen steckt oft mehr Wert, als man denkt – Möbel aus Massivholz, Porzellan, Werkzeug oder Sammlungen. Das rechnen wir direkt an.
Beispiel: 3-Zimmer-Wohnung, 75 m²
„Unglaublich pietätvoll“
Ein großes Dankeschön an das gesamte Team! Nach dem Tod meiner Mutter mussten wir ihre Wohnung auflösen. Die Mitarbeiter waren unglaublich pietätvoll, […]
„Wir sind äußerst zufrieden mit der Entrümpelung der Wohnung meiner Schwiegereltern. Die Arbeit wurde schnell, gründlich und sehr respektvoll erledigt. […]“
„Erstgespräch sehr schnell. Terminvergabe unkompliziert. Wünsche von uns wurden perfekt umgesetzt. Termine alle eingehalten. Uropas Wohnung besenrein, […]“
Nachlassauflösungen in Nürnberg und der Region
Ob Mietwohnung in St. Johannis, Reihenhaus in Langwasser oder Bauernhaus im Nürnberger Land: Wir lösen Nachlässe in allen Stadtteilen und in Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Lauf und der gesamten Metropolregion Nürnberg auf.
Soll das Haus verkauft werden? Dann räumen wir so, dass Makler und Interessenten leere, saubere Räume sehen – auf Wunsch mit Grundreinigung.
Passende Leistungen
Häufige Fragen zur Nachlassauflösung
Brauche ich einen Erbschein für die Nachlassauflösung?
Für unseren Auftrag nicht. Wir brauchen nur die Sicherheit, dass Sie über den Nachlass verfügen dürfen – als Erbe, mit Zustimmung der Miterben oder als Testamentsvollstrecker. Vermieter, Banken oder Grundbuchamt verlangen dagegen häufig einen Nachweis, etwa einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament.
Darf ich die Wohnung räumen, bevor ich das Erbe angenommen habe?
Vorsicht: Wer Gegenstände verkauft, verschenkt oder entsorgt, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen. Sind Sie unsicher, ob der Nachlass überschuldet ist, lassen Sie sich vor der Räumung beraten. Die Wohnung abzuschließen oder verderbliche Lebensmittel zu entsorgen, ist dagegen unproblematisch.
Wir sind mehrere Erben und noch nicht einig. Was nun?
Wir räumen erst, wenn alle Erben zugestimmt haben oder einer von ihnen eine Vollmacht der anderen hat. Bis dahin können wir die Besichtigung machen und den Festpreis nennen. Auf Wunsch fotografieren wir wertvollere Stücke, damit alle Erben in Ruhe entscheiden können, wer was bekommt.
Was passiert, wenn Sie beim Räumen Bargeld oder Dokumente finden?
Alles, was wichtig sein könnte, legen wir beiseite und übergeben es Ihnen: Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Testamente, Versicherungsunterlagen, Fotos und Briefe. Gerade in älteren Haushalten stecken Umschläge oft in Büchern, Schubladen oder Wäschestapeln – deshalb sehen wir genau hin.
Kann der Nachlass die Kosten der Räumung decken?
Teilweise oder manchmal ganz. Gut erhaltene Möbel, Antiquitäten, Porzellan, Werkzeug oder Sammlungen rechnen wir direkt auf den Festpreis an. Wie viel das ausmacht, sehen wir bei der kostenlosen Besichtigung. Möchten Sie einzelne Stücke verkaufen lassen, hilft Ihnen unsere Nachlassverwertung.
Was geschieht mit Computer, Handy und persönlichen Unterlagen?
Geräte mit Daten geben wir Ihnen zurück, statt sie zu entsorgen – sie können wichtige Zugänge, Verträge oder Fotos enthalten. Unterlagen und Datenträger, die nicht mehr gebraucht werden, vernichten wir auf Wunsch datenschutzgerecht über unsere Aktenvernichtung.
Wie bald nach einem Todesfall können Sie räumen?
So bald Sie bereit sind – meist ist ein Termin innerhalb weniger Tage möglich. Es gibt aber keinen Grund zur Eile, solange die Miete weiterläuft und Sie es sich leisten können. Viele Familien nehmen sich einige Wochen Zeit, um Erinnerungsstücke herauszusuchen. Wir richten uns danach.
Kann ich die Kosten bei der Erbschaftsteuer angeben?
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2020 (Az. II R 30/19) können die Kosten für die Räumung und Auflösung des Haushalts als Nachlassregelungskosten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Heben Sie unsere Rechnung deshalb gut auf. Ob und in welcher Höhe sich das bei Ihnen auswirkt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Sie kümmern sich um das, was zählt. Wir um den Rest.
Rufen Sie uns an, wenn Sie so weit sind. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich – auch wenn die Erben noch nicht alles entschieden haben.