• Kostenlose Besichtigung
  • Verbindlicher Festpreis
  • Bis zu 70 % Wertanrechnung
  • Besenreine Übergabe
Sofort-Beratung: 0177 4022372
Vitrine mit Porzellan und Kristallglas in einer Wohnung vor der Wohnungsauflösung

Kurz gesagt: Zieht ein Mensch ins Pflegeheim, zahlt er die Auflösung seiner Wohnung grundsätzlich selbst – aus Einkommen und Vermögen. Reicht das nicht, kann im Einzelfall das Sozialamt helfen. Kinder müssen nicht automatisch einspringen. Nach einem Todesfall zahlen die Erben. Was im Haushalt noch Wert hat, senkt die Kosten.

Grundsatz: Der Bewohner zahlt selbst

Die Wohnung gehört zum Leben des Menschen, der ins Heim zieht – also auch die Kosten ihrer Auflösung. Bezahlt wird vom eigenen Konto, aus Ersparnissen oder aus dem Erlös verwertbarer Dinge. Angehörige organisieren die Räumung oft, sind aber nicht verpflichtet, sie aus eigener Tasche zu zahlen.

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialamt

Wer Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege bekommt, kann beim zuständigen Träger beantragen, dass die notwendigen Kosten der Wohnungsauflösung übernommen werden. In Nürnberg ist das je nach Leistung das Sozialamt der Stadt oder der Bezirk Mittelfranken. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Wichtig: Den Antrag immer vor der Beauftragung stellen. Wir erstellen Ihnen dafür einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den Sie einreichen können.

Und die Kinder?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 holt sich das Sozialamt Geld von Kindern nur noch zurück, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien heißt das: Die Kinder müssen weder die Heimkosten noch die Wohnungsauflösung ihrer Eltern bezahlen, solange diese leben.

Anders nach einem Todesfall: Dann sind die Erben für den Nachlass und damit auch für die Räumung zuständig. Wer das Erbe nicht antreten möchte, kann es innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Mehr dazu bei der Nachlassauflösung.

Pflegekasse und Versicherungen

Die Pflegekasse zahlt Pflege, aber keine Räumung. Den monatlichen Entlastungsbetrag gibt es nur für anerkannte Alltagshilfen – eine Wohnungsauflösung gehört normalerweise nicht dazu. Manche privaten Pflegezusatzversicherungen leisten Zuschüsse zum Umzug; ein Blick in die Unterlagen lohnt sich.

Mietvertrag und Fristen

Auch beim Umzug ins Pflegeheim gilt für Mieter in der Regel die Kündigungsfrist von drei Monaten. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter: Ein Aufhebungsvertrag oder ein Nachmieter verkürzt die Zeit mit doppelter Miete. Kann der Elternteil nicht mehr selbst entscheiden, handelt der Bevollmächtigte mit Vorsorgevollmacht oder der gerichtlich bestellte Betreuer.

Checkliste für Angehörige

  • Wichtige Unterlagen sichern: Ausweise, Versicherungen, Rentenbescheide, Mietvertrag.
  • Lieblingsstücke für das neue Zimmer auswählen – Sessel, Bilder, Fotos, die eigene Lampe.
  • Wertvolles schätzen lassen: Porzellan, Schmuck, Möbel. Das senkt die Kosten.
  • Kostenvoranschlag einholen und ggf. beim Sozialamt einreichen.
  • Räumungstermin vor das Mietende legen, damit die Übergabe entspannt bleibt.

Was kostet die Wohnungsauflösung?

Für einen komplett eingerichteten Haushalt in Nürnberg rechnen Sie mit etwa 700 bis 1.400 Euro für eine 1-Zimmer-Wohnung und 1.000 bis 2.200 Euro für zwei Zimmer. Gut erhaltene Möbel und Porzellan rechnen wir an. Die Richtwerte für größere Wohnungen finden Sie bei der Haushaltsauflösung. Auf Wunsch bringen wir die ausgewählten Möbel gleich ins Pflegeheim – siehe Transporte & Kleinumzüge.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Heimunterbringung

Müssen Kinder die Wohnungsauflösung ihrer Eltern bezahlen?

Solange der Elternteil lebt, nicht automatisch. Bezahlt wird aus dessen Einkommen und Vermögen. Reicht das nicht und springt das Sozialamt ein, werden Kinder seit 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zur Kasse gebeten. Nach dem Tod zahlen die Erben – das Erbe lässt sich innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.

Übernimmt die Pflegekasse die Wohnungsauflösung?

In der Regel nicht. Die Pflegekasse zahlt Pflegeleistungen, aber keine Räumung. Den monatlichen Entlastungsbetrag gibt es nur für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag – eine Wohnungsauflösung gehört normalerweise nicht dazu.

Wie schnell kann die Wohnung gekündigt werden?

Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, auch beim Umzug ins Pflegeheim. Fragen Sie den Vermieter früh nach einem Aufhebungsvertrag oder einem Nachmieter – so lässt sich die doppelte Miete oft verkürzen.

Was tun, wenn der Elternteil nicht mehr selbst entscheiden kann?

Mit einer Vorsorgevollmacht können die Bevollmächtigten die Wohnung kündigen und auflösen. Ist ein rechtlicher Betreuer bestellt, braucht er für die Aufgabe der Wohnung in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Wir stimmen den Termin dann mit dem Betreuer ab.